Der Begriff Datenschutz ist in der zweiten Hälfte des 20. Jahrhunderts entstanden und wird teilweise unterschiedlich definiert und interpretiert.
Wir verstehen unter Datenschutz den Schutz vor missbräuchlicher Datenverarbeitung, den Schutz des Rechts auf informelle Selbstbestimmung, Schutz des Persönlichkeitsrechts bei der Datenverarbeitung und auch Schutz der Privatspäre.
Jeder Mensch sollte grundsätzlich selbst darüber entscheiden dürfen, wem wann welche seiner persönlichen Daten zugänglich sind. Der Wesenskern eines Datenschutzrechts besteht dabei darin, dass die Machtungleichheit zwischen Organisationen und Einzelpersonen gewissen Bedingungen unterstellt wird. Der Datenschutz soll u.a. der Entstehung von Datenmonopolen von Privatunternehmen entgegenwirken.